Alle Mitglieder und Freunde der Fußballabteilung sind sehr herzlich
eingeladen.
Nach § 3 der Abteilungsordnung besitzen alle Mitglieder ab dem 16.Lebensjahr das aktive und passive Wahlrecht. Bei jüngeren Mitgliedern besitzt ein gesetzlicher Vertreter das aktive Wahlrecht. Der gesetzliche Vertreter ist deshalb herzlich eingeladen.
Was will er denn jetzt eigentlich sagen? Diese Frage stellen sich wohl alle, die Eintrittskarten für Rolf Miller ergattert haben. Obacht, Obacht Obacht, das hat zwei Gründe: Erstens spricht er während seiner Shows in odenwäldischer Weiterlesen…
Unser ehemaliger Spieler Kurt „Jury“ Klein ist nach längerer Krankheit verstorben. Er spielte sehr erfolgreich in TSV-Jugend und als junger aktiver Spieler Anfang der 80er in der 1.Mannschaft. War am Aufstieg in die Bezirksliga und Weiterlesen…
Die Jahreshauptversammlung der Ehninger Fußballer, an der 76 Mitglieder teilnahmen- was einen Rekordbesuch bedeutet -, verlief in sehr entspannter und positiver Atmosphäre. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass praktisch alle Entwicklungen in eine gute und Weiterlesen…